Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die unsere Dienstleistung und/oder damit verbundene Produkte bestellen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur dann an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Der Hinweis zu unseren AGB erfolgt auf unseren Dokumenten Angebot oder Auftragsbestätigung. Die AGB stehen auf unserer Homepage bereit.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 3 Werktagen annehmen und deren Eingang bestätigen.

Auftragsbestätigungen werden erst nach Erhalt der Ware und der damit verbundenen Wareneingangsprüfung erstellt und per E-Mail verschickt. Dort wird auch ein Liefertermin genannt. Verbindlich ist der von uns angegebene Liefertermin auf der Bestätigung.

Auftragsbestätigungen vor Erhalt der Ware dienen nur der Bestätigung, dass wir den Auftrag/die Bestellung erhalten haben und annehmen.

3. Überlassene Unterlagen und Bauteile & Durchführung

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen und Gegenstände, wie z. B. Kalkulationen, Prüfberichte, begleitende Materialien usw., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von §2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich zu vernichten oder zurückzusenden.

Die vereinbarte Prüflosgröße wird vom Kunden zusammengestellt und verschickt. Muss zur Prüfung ein Bauteil bearbeitet, also getrennt oder verbunden werden, so ist dies beim Kunden vor Aussendung zur Restschmutzanalyse auszuführen. De- und Montagen von Bauteilen werden nicht im Labor oder vom Laborpersonal durchgeführt. Ausnahmen bilden das Abziehen von Schutzkappen, die nicht zur Prüfung gehören oder wo ein Innenraum darunter gespült werden muss.

Die direkte Umverpackung ist nicht Gegenstand der Bauteilprüfung und ist bei Analysewunsch vom Kunden separat zu bestellen.

Die Dokumentation der Prüfungen erfolgt generell in deutscher Sprache. Zweite mögliche Dokumentationssprache ist Englisch, die der Kunde im Vorfeld bestellen kann. Berichtserstellung in beiden Sprachen ist gegen geringe Mehrkosten auch möglich. Ohne Absprache erfolgt die Berichtserstellung in Deutsch.

4. Preise und Zahlung

1. Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, bei Rücklieferung zugesendeter Probanden einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für die Rücksendung werden gesondert in Rechnung gestellt und richten sich nach der Preistabelle von Paketdiensten (z. Zt. nur DHL).

Die Zahlung des Kaufpreises hat ohne Abzug ausschließlich auf das genannte Konto auf dem Rechnungsbeleg zu erfolgen.

2. Sofern nichts anders vereinbart wird, ist der Kaufpreis unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Als maximales Zahlungsziel kann nach Vereinbarung max. 30 Tage ohne Abzug gewährt werden.

3. Angebotene Preise behalten 4 Wochen ab Angebotsdatum Gültigkeit und können nur nach Vereinbarung verlängerte Gültigkeit erreichen.

5. Haftung

Bei den Prüfergebnissen haften wir ausschließlich für die tatsächlich geprüften Bauteile der uns zur Verfügung gestellten Stichprobe und auch nur, wenn sie mit einem Prüfbericht nach den Vorgaben VDA19/ISO16232 analysiert wurden. Haftung für gespülte Bauteile wird generell nicht übernommen. Für die Entnahme von Teilen und der Zusammenstellung von Stichproben ist der Besteller verantwortlich. Für mit den Probanden gelieferten Dokumente, insbesondere hinsichtlich aktueller Revisionsstände, ist der Besteller verantwortlich. Nachträgliche Berichtsänderungen aufgrund zu spät vorgelegter, neuer Revisionsstände sind max. 4 Wochen nach der ursprünglichen Berichtserstellung gegen Kostenübernahme möglich. Werden Berichtsänderungen erst nach dieser Frist angefragt, kann nur eine kostenpflichtige Wiederholprüfung an neuen Probanden nach den neuen Vorgaben durchgeführt werden. Berichtsänderungen tragen stets einen neuen Ausgabestand.

Berichtsänderung aufgrund von uns nachweislich und durch uns anerkannt herbeigeführter Fehler, werden kostenneutral vorgenommen.

Gemäß den Vorgaben einiger Normen sollten Bauteile nicht in die Lieferkette zurückgeführt werden. Eine Rücksendung von erhaltenen Probanden erfolgt damit vorwiegend für Rückstellmuster beim Besteller. Sollten mit Kaltreiniger gespülte Bauteile in die Lieferkette zurückgelangen und Schäden oder Spätfolgen verursachen, haftet ausschließlich der Besteller. Bei Rücksendung erfolgt der Hinweis auf die Gefahr von Schäden oder Spätfolgen in den Lieferdokumenten und gilt damit beim Besteller als anerkannt. Ob eine Rückführung in die Lieferkette möglich ist, obliegt der Anfrage des Bestellers an seinen Kunden.

6. Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, z. B. das zur Verfügung stellen aller benötigten Dokumente wie Sauberkeitsvorgaben, Normen, Maßangaben oder Zeichnungen, sowie die Probanden in ausreichend verpackter Form. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Bei unsachgemäßer oder beschädigter Verpackung tritt eine Lieferverzögerung auf, die dem Besteller unmittelbar nach Wareneingangsprüfung angezeigt wird. Eine gesonderte Vereinbarung entscheidet über die Durchführung der Dienstleistung an der zur Verfügung gestellten Stichprobe oder ob der Besteller zur Durchführung kostenneutral neue Probanden bereitstellt.
  3. Verbindlich ist lediglich der schriftlich festgehaltene Liefertermin in unserer Auftragsbestätigung. Änderungen teilen wir schriftlich durch eine neue Auftragsbestätigung mit.
  4. Für jede vollendete Woche anerkannten Lieferverzugs, der nachweislich durch uns herbeigeführt wurde und nicht vorher durch uns angezeigt war, kann ein Nachlass bis max. 1% vom Kaufpreis vereinbart werden ohne weitere Anerkennung von gesetzlichen Ansprüchen oder Rechten des Bestellers.

7. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen zurück versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Die Versendung erfolgt ausschließlich im rückverfolgbaren Paketversand. Frachtkosten trägt ohne besondere Vereinbarung der Besteller. Andere Sendungs Möglichkeiten, etwa größere Gebinde, auf Palette oder durch Spedition, bedürfen der Absprache. Logistische Aufwendungen gehen zu Lasten bzw. im Auftrag des Bestellers.

8. Aufbewahrungsfristen

In der Software zum Mikroskop wird ein Prüfbericht max. 4 Wochen ab Tag der Analysedurchführung aufbewahrt. Der Prüfbericht als Dokument wird vom Labor für 5 Jahre archiviert. Sofern ein Kunde bei der Technischen Sauberkeit ein kritisches Merkmal vorgibt, ist der Bericht mindestens 10 Jahre als Dokument aufzubewahren. Dabei hat der Kunde auf die kritischen Merkmale gesondert hinzuweisen. Dies ist durch einen Zeichnungseintrag oder ähnliches nicht ausreichend.

Bauteile werden entweder unmittelbar nach der Analysedurchführung verschrottet oder dem Kunden als Rückstellmuster zur Verfügung gestellt. Bauteile werden nicht im Laborunternehmen aufbewahrt oder gelagert. Nach Absprache kann eine Sonderregelung zur Aufbewahrung von maximal 4 Wochen ab Datum der Analyse getroffen werden. In diesen 4 Wochen kann der Kunde die Rücklieferung beauftragen, ansonsten werden die Teile vom Labor fachgerecht entsorgt. Für Entsorgung entstehen dem Kunden keine Kosten, ausgenommen bei sperrigen Bauteilen, insbesondere Gussteilen. Kosten werden vom Labor separat in Rechnung gestellt.

Es besteht für das Labor keine Pflicht den Analysefilter generell in Diarahmen zu archivieren oder dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich ist der Bericht. Das Archivieren des Analysefilters geschieht nur auf besondere Bestellung des Kunden bzw. einer Vereinbarung nach Normvorgabe und ist kostenpflichtig.

9. Kundenprüfungen und Audits

Wir gestatten dem Unternehmer Kunden nach vorheriger Absprache ein Audit nach der gültigen ISO Norm 17025 (z. B. Labor Cross Check) in unserem Unternehmen durchzuführen. Kapitel, die nach ISO9001, TS oder VDA nicht konform mit der ISO17025 gehen, können nicht ausreichend genug überprüft werden. Dabei gilt stets: Akkreditierungsvorgaben gelten vor den Zertifizierungsvorgaben des Kunden.